Kosten

In der Regel werden die Kosten von der obligatorischen Krankenkassenversicherung, von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung übernommen, auch ohne vorgängiger Überweisung einer anderen Medizinalperson, wie zum Beispiel dem Hausarzt. 

 

Wenn sie jedoch auf die Möglichkeit der freien Arztwahl beim Abschluss Ihrer Krankenkasse verzichtet haben, entscheidet der Hausarzt oder Ihre 'HMO' (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie einen Chiropraktor zulasten der Krankenkasse aufsuchen dürfen. Unwahrscheinlich ist, dass der Hausarzt oder die 'HMO' Ihnen den Zugang verwehrt, da eine chiropraktische Behandlung sehr häufig zum Erfolg führt.